Pferdefutter muss deklariert werden, wenn es in Verkehr gebracht wird. Dies muss auf der Verpackung geschehen, aber auch in Online-Shops, die Pferdefutter verkaufen. An Futtermittelsäcken findet man die so genannten „Sackanhänger“ oder die Deklaration ist auf der Verpackung aufgedruckt.
Wie muss Pferdefutter deklariert werden?
Neben der Tierart, für die das Futter geeignet ist und der Futterart (Ergänzungsfuttermittel, Alleinfuttermittel) müssen folgende Angaben gemacht werden:
Analytische Bestandteile:
- Rohprotein
- Rohfaser
- Rohfett
- Rohasche
- Kalzium
- Phophor
- Natrium
Futtermittelzusatzstoffe:
- z.B. Vitamine und Spurenelemente
- Dazu noch etliche weitere Pflichtangaben.
Für die Online-Rationsberechnung Opti‑Ration® sind jedoch die vorstehenden Angaben wichtig, weil sich aus diesen die umsetzbare Energie (ME) in Mj gemäß GfE-Formel und der Anteil an praecaecal verdaulichem Rohprotein berechnen lässt. Zusammen mit den Angaben zu Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen ergibt sich so für jedes Futter ein Datensatz in unserer Datenbank.