Pferdefutter muss dekla­riert wer­den, wenn es in Verkehr gebracht wird. Dies muss auf der Verpackung gesche­hen, aber auch in Online-Shops, die Pferdefutter ver­kau­fen. An Futtermittelsäcken fin­det man die so genann­ten „Sackanhänger“ oder die Deklaration ist auf der Verpackung aufgedruckt.

Wie muss Pferdefutter deklariert werden?

Neben der Tierart, für die das Futter geeig­net ist und der Futterart (Ergänzungsfuttermittel, Alleinfuttermittel) müs­sen fol­gen­de Angaben gemacht werden:

Analytische Bestandteile:

Futtermittelzusatzstoffe:

Für die Online-Rationsberechnung Opti‑Ration®   sind jedoch die vor­ste­hen­den Angaben wich­tig, weil sich aus die­sen die umsetz­ba­re Energie (ME) in Mj gemäß GfE-Formel und der Anteil an prae­cae­cal ver­dau­li­chem Rohprotein berech­nen lässt. Zusammen mit den Angaben zu Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen ergibt sich so für jedes Futter ein Datensatz in unse­rer Datenbank.

Deklaration
Beispieldeklaration eines Mischfutters