Pferdeversorgung
Jeder darf sein Pferd wei­ter­hin versorgen!

...aber es sind bestimmte Spielregeln für die Pferdeversorgung einzuhalten

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat dazu wich­ti­ge Informationen und Downloads zur Verfügung gestellt.

Für Pferdebesitzer und Reitbeteiligungen

Pferdebesitzer

Darf ich als Ungeimpfte(r) noch zu mei­nem Pferd?

Ja, du darfst, denn die Versorgung des Pferdes ein­schließ­lich art­ge­rech­ter Bewegung muss gewähr­leis­tet sein. Es gibt jedoch (je nach Bundesland) u.U. Einschränkungen in der Nutzung von Trainingsmöglichkeiten wie Reithallen oder Außenplätze.

Bitte infor­mie­re dich bei der FN, die hält stets aktu­el­le Regelungen für alle Bundesländer bereit.

Merkblätter und Infos direkt von der FN

Futterration bei wenig Bewegung?

Für Mitarbeiter in Pferdebetrieben

Seit dem 24.11.2021 gilt 3 G am Arbeitsplatz

Wenn du also in einem Pferdebetrieb oder in einem Verein ange­stellt bist (auch als Minijobber) musst du  geimpft gene­sen oder getes­tet sein. Als Ungeimpfte(r) musst du täg­lich einen nega­ti­ven Schnelltest oder alle 2 Tage einen nega­ti­ven PCR-Test nach­wei­sen. Verstöße gegen die­se Regelungen wer­den sowohl für dich als auch für dei­nen Arbeitgeber mit Bußgeldern geahndet.

Merkblätter und Infos direkt von der FN

Alle aktuellen Infos gibt es bei der FN

Hier geht es direkt zur Seite der Deutschen Reiterlichen Vereinigung mit allen aktu­el­len Informationen.

Hier könnt ihr auch die jeweils gel­ten­den Regeln für euer Bundesland abrufen.

Futterration bei wenig Bewegung?

Fragen? Wir ste­hen euch ab sofort am Telefon für Beratungen rund um die Rationsgestaltung unter die­sen erschwer­ten Bedingungen kos­ten­los zur Verfügung! 02171/7385003