...aber es sind bestimmte Spielregeln für die Pferdeversorgung einzuhalten
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat dazu wichtige Informationen und Downloads zur Verfügung gestellt.
Für Pferdebesitzer und Reitbeteiligungen
Darf ich als Ungeimpfte(r) noch zu meinem Pferd?
Ja, du darfst, denn die Versorgung des Pferdes einschließlich artgerechter Bewegung muss gewährleistet sein. Es gibt jedoch (je nach Bundesland) u.U. Einschränkungen in der Nutzung von Trainingsmöglichkeiten wie Reithallen oder Außenplätze.
Bitte informiere dich bei der FN, die hält stets aktuelle Regelungen für alle Bundesländer bereit.
Merkblätter und Infos direkt von der FN
Futterration bei wenig Bewegung?
Für Mitarbeiter in Pferdebetrieben
Seit dem 24.11.2021 gilt 3 G am Arbeitsplatz
Wenn du also in einem Pferdebetrieb oder in einem Verein angestellt bist (auch als Minijobber) musst du geimpft genesen oder getestet sein. Als Ungeimpfte(r) musst du täglich einen negativen Schnelltest oder alle 2 Tage einen negativen PCR-Test nachweisen. Verstöße gegen diese Regelungen werden sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber mit Bußgeldern geahndet.
Merkblätter und Infos direkt von der FN
Alle aktuellen Infos gibt es bei der FN
Hier geht es direkt zur Seite der Deutschen Reiterlichen Vereinigung mit allen aktuellen Informationen.
Hier könnt ihr auch die jeweils geltenden Regeln für euer Bundesland abrufen.
Futterration bei wenig Bewegung?
Fragen? Wir stehen euch ab sofort am Telefon für Beratungen rund um die Rationsgestaltung unter diesen erschwerten Bedingungen kostenlos zur Verfügung! 02171/7385003