Pferdeversorgung
Jeder darf sein Pferd wei­ter­hin versorgen!

...aber es sind bestimmte Spielregeln für die Pferdeversorgung einzuhalten

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat dazu wich­ti­ge Informationen und Downloads zur Verfügung gestellt.

Für Pferdebesitzer und Reitbeteiligungen

Pferdebesitzer

Darf ich als Ungeimpfte(r) noch zu mei­nem Pferd?

Ja, du darfst, denn die Versorgung des Pferdes ein­schließ­lich art­ge­rech­ter Bewegung muss gewähr­leis­tet sein. Es gibt jedoch (je nach Bundesland) u.U. Einschränkungen in der Nutzung von Trainingsmöglichkeiten wie Reithallen oder Außenplätze.

Bitte infor­mie­re dich bei der FN, die hält stets aktu­el­le Regelungen für alle Bundesländer bereit.

Merkblätter und Infos direkt von der FN

Futterration bei wenig Bewegung?

Für Mitarbeiter in Pferdebetrieben

Seit dem 24.11.2021 gilt 3 G am Arbeitsplatz

Wenn du also in einem Pferdebetrieb oder in einem Verein ange­stellt bist (auch als Minijobber) musst du  geimpft gene­sen oder getes­tet sein. Als Ungeimpfte(r) musst du täg­lich einen nega­ti­ven Schnelltest oder alle 2 Tage einen nega­ti­ven PCR-Test nach­wei­sen. Verstöße gegen die­se Regelungen wer­den sowohl für dich als auch für dei­nen Arbeitgeber mit Bußgeldern geahndet.

Alle aktuellen Infos gibt es bei der FN

Hier geht es direkt zur Seite der Deutschen Reiterlichen Vereinigung mit allen aktu­el­len Informationen.

Hier könnt ihr auch die jeweils gel­ten­den Regeln für euer Bundesland abrufen.

Futterration bei wenig Bewegung?

Fragen? Wir ste­hen euch ab sofort am Telefon für Beratungen rund um die Rationsgestaltung unter die­sen erschwer­ten Bedingungen kos­ten­los zur Verfügung! 02171/7385003